Versicherung Vollkasko

Die Versicherung Vollkasko bestimmt man nicht nur durch den Beitrag. Viel wichtiger ist hier die Leistung, da es sehr häufig um die Absicherung des Betriebsvermögens in Form des Lkw geht. Deshalb empfiehlt es sich nicht nur die Lkw Versicherungen besonders sorgfältig zu checken, sondern auch die Versicherung Vollkasko. Bei privat genutzten Lkw, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im „Werkverkehr“ eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge, die man zum Transport fremder Ware nutzt. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.

Versicherung Vollkasko online checken

Versicherung VollkaskoAllerdings sind die Versicherung Vollkasko und die Teilkaskoversicherung jeweils eigenständige Teile des Vertrages. Dies ist deshalb wichtig, weil man bei der Vollkaskoversicherung wie auch bei der Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schadenfreiheitsrabatt anrechnet, bei der Teilkaskoversicherung aber nicht. Das bedeutet wiederum, dass die Schäden, die in den Bereich der Teilkaskoversicherung fallen; keinen Einfluss auf den Schadensfreiheitsrabatt der Versicherung Vollkasko nehmen.

Neben den Schäden, die durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt sind, erweitert sich der Versicherungsschutz durch eine Versicherung Vollkasko um die Absicherung von Schäden durch Vandalismus. Und von Unfallschäden am eigenen Fahrzeug, die selbstverschuldet sind, wenn Fahrerflucht vorliegt. Oder der Verursacher nicht haftbar gemacht werden kann und wenn Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners vorliegt. Versicherung Vollkasko Die Höhe der Beiträge für die Vollkaskoversicherung orientiert sich, wie auch die Kfz-Haftpflichtversicherung, an der Schadensfreiheitsklasse, an der Typenklasse und an der Regionalklasse. Allerdings kann man bei der Vollkaskoversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbaren. Mit dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung geht der Versicherungsnehmer Pflichten gegenüber der Versicherung ein.

Zu diesen Pflichten gehört beispielsweise die Verhinderung eines unberechtigten Gebrauches des Autos. Oder eine unmittelbare Anzeige des Schadens, die Aufklärungspflicht bezogen auf einen Unfallhergang. Oder Maßnahmen zur Schadensminderung, beispielsweise durch einen geeigneten, geschützten Stellplatz, im Schadensfall. Grundsätzlich ist die Erbringung der Leistung ausgeschlossen, wenn das Fahrzeug von einem Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis bewegt wird.



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