Totalschaden Entschädigung
Die Totalschaden Entschädigung kann bei schlechten Bedingungen die Existenz Ihres Unternehmens gefährden. Schlechte Gesellschaften zahlen nie den Neuwert eines Fahrzeuges aus. Gerade bei Neuzulassungen ist dies in den ersten Jahren wichtig, da sich sehr oft der Wiederbeschaffungswert vom Kreditwert unterscheidet. Deshalb lohnt es sich oft auch eine GAP-Deckung einzuschließen. Hier lohnt es sich für Sie die Leistungen der Lkw Versicherer online zu vergleichen. Bei privat genutzten Lkw, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im „Werkverkehr“ eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge, die zum Transport fremder Ware genutzt werden. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.
Totalschaden Entschädigung online vergleichen
Besonders wichtig ist ein gutes Preis-, Leistungsverhältnis, wenn Sie Kaskoschäden mit versichern wollen. Die Kaskoversicherung deckt folgende Schäden ab: Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses nach Teilkasko oder Vollkasko. Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Soweit nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
- fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile
- fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird
- im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z. B. Sicherungen und Glühlampen)
- Planen, Gestelle für Planen (Spriegel)
- folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss gehaltene Teile:
- ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Sommerbereifung,
- Dach-/Heckständer, Hardtop, Schneeketten und Kindersitze,
- nach a bis e mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör während einer Reparatur
- Radio- und sonstige Audiosysteme, Video-, technische Kommunikations- und Leitsysteme (z.B. fest eingebaute Navigationssysteme sowie CD / DVD für Navigationssysteme, wenn diese zusammen mit dem Navigationssystem entwendet werden)
- zugelassene Veränderungen an Fahrwerk, Triebwerk, Auspuff, Innenraum oder Karosserie (Tuning), die der Steigerung der Motorleistung, des Motordrehmoments, der Veränderung des Fahrverhaltens dienen oder zu einer Wertsteigerung des Fahrzeugs führen
- individuell für das Fahrzeug angefertigte Sonderlackierungen und -beschriftungen sowie besondere Oberflächenbehandlungen
- Spezialaufbauten (z. B. Kran-, Tank-, Silo-, Kühl- und Thermoaufbauten) und Spezialeinrichtungen (z. B. für Werkstattwagen, Messfahrzeuge, Krankenwagen).
- Behindertengerechte Fahrzeugumbauten. Ist der Gesamtneuwert der aufgeführten Teile höher als die genannte Wertgrenze, ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Bis zur genannten Wertgrenze verzichten die Lastkraftwagen Versicherungen meist auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung.