Privathaftpflichtversicherung

PrivathaftpflichtversicherungSie haben hier die Möglichkeit, Ihre Privathaftpflichtversicherung online zu vergleichen und interaktiv abzuschließen. Die Privathaftpflichtversicherung ist wichtig, weil im BGB ist festgelegt, dass wer Leben, Körper, Gesundheit, Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Dritten verletzt, zum Schadensersatz verpflichtet ist. Schützen Sie sich und Ihre Familie daher gehen Haftpflichtansprüche Dritter, denn insbesondere im Fall von Personenschäden können Schadensersatzansprüche schnell Existenz bedrohende Ausmaße erreichen. Verzichten Sie deshalb nicht auf eine Privathaftpflichtversicherung, es gibt zudem preiswerte Tarife, die auch Ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigen. Die Privathaftpflicht Versicherung ist zeitgemäß und unverzichtbar. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) unter +49 (0)3901/34403 zur Verfügung oder senden Sie uns eine E-Mail.

Die allgemeinen Leistungen der Privathaftpflichtversicherung

Privathaftpflichtversicherung An einer modernen Privathaftpflichtversicherung geht heutzutage kein Weg vorbei. Die alltäglichen Risiken sind unübersehbar geworden und selbst die kleinste Unachtsamkeit kann erschreckende Folgen haben: Schützen Sie sich und Ihre Familie vorsorgend und umfassend. Zu günstigen Beiträgen und flexiblen Konditionen. Die Privathaftpflichtversicherungen mit den unterschiedlichen Produktlinien ermöglichen Ihnen eine individuelle und somit maßgeschneiderte Gestaltung Ihres Versicherungsschutzes. Eine optimale Absicherung bieten die leistungsstärksten Tarife in der Privathaftpflichtversicherung. Durch eine gezielte Abwahl einzelner Standard-Bausteine haben Sie die Möglichkeit, Ihren Versicherungsschutz bedarfsgerecht anzupassen.

Erstbeitrag:

Die Zahlung des Erstbeitrages gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheins erbracht wurde.

Folgebeitrag:

Die Zahlung des Folgebeitrages gilt als rechtzeitig erbracht, wenn diese zu dem in der Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) erbracht wird.

Lastschriftverfahren:

Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, ist die Zahlung des Erstbeitrags, des Folgebeitrags rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum fälligen Zeitpunkt einziehen konnten und nicht gegen das Lastschriftverfahren Widerspruch eingelegt wird.



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