Güterschadenhaftpflicht
Wir geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Güterschadenhaftpflicht Versicherung online zu vergleichen. Bitte seien Sie beim Ausfüllen des Rechners sehr sorgfältig, da sich die kleinste Abweichung stark auf die Versicherungsprämie auswirken kann. Sie erhalten dann online von uns Ihr unverbindliches Angebot. Sollten Sie mit dem Vorschlag zur Güterschadenhaftpflicht einverstanden seien, dann können Sie den Vertrag auch sofort online abschließen. Auf den wichtigen Versicherungsschutz einer Güterschadenhaftpflicht sollte keiner verzichten. Zudem handelt es sich um eine Pflichtversicherung, ohne die man das Transportgewerbe nicht ausüben kann.
Mit der Güterschadenhaftpflicht sichert man die Güter seiner Kunden bei Teil- oder Vollverlust während des Gütertransportes ab. Laut HGB haftet man mit 8, 33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm des Rohgewichtes der zu transportierenden Güter. Den Wert der Sonderrechte passt man täglich an. Aktuelle Kurse finden Sie hier. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/34403 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.
Güterschadenhaftpflicht online vergleichen
Führen Sie Ihren Güterschadenhaftpflicht-Versicherungsvergleich online bei uns durch. Vergleichen Sie sich deshalb die Güterschadenhaftpflicht Versicherungsbedingungen online. Sie werden über unser günstiges Preis-Leistungs-Verhältnis erstaunt sein. Der Frachtführer haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Güter in der Zeit von der Übernahme bis zur Ablieferung. Oder durch Überschreitung der Lieferfrist. Die Höhe der Haftung richtet sich grundsätzlich nach den vertraglichen Vereinbarungen mit seinem Auftraggeber. Wobei man natürlich gesetzliche Vorschriften beachten muss.
Obliegenheiten
- Dem Versicherungsnehmer obliegt es, vor Eintritt des Versicherungsfalles nur einwandfreie und für den jeweiligen Auftrag geeignete Fahrzeuge und Anhänger, Wechselbrücken/Container, Kräne/Hubgeräte, sowie sonstiges Equipment (einschließlich Seile, Gurte) zu verwenden. Bei Beförderungen von temperaturgeführten Gütern nur Fahrzeuge und Anhänger mit ATP-Zertifikat und Kühlschreiber einzusetzen, die einzuhaltende Temperatur im Beförderungspapier zu vermerken. Das Fahrpersonal anzuweisen, die Einhaltung der Temperatur während des Transportes regelmäßig zu prüfen und zu dokumentieren.
- Im Straßengüterverkehr einzusetzende Fahrzeuge des eigenen Betriebes mit je zwei voneinander unabhängig funktionierenden Diebstahlsicherungen auszustatten (hierzu zählen nicht Türschlösser) und die Fahrer anzuweisen, die Diebstahlsicherungen beim Verlassen des Fahrzeuges einzuschalten. Für die Sicherung eigener oder in seinem Einfluss- und Verantwortungsbereich befindlicher fremder beladener Kraftfahrzeuge, Anhänger und Wechselbrücken/Container gegen Diebstahl oder Raub zu sorgen. Insbesondere auch zur Nachtzeit, an Wochenenden und Feiertagen.
- Dafür zu sorgen, dass für die Auftragsdurchführung erforderliche Genehmigungen vorliegen. Behördliche Auflagen eingehalten werden sowie dafür zu sorgen, dass die für die Auftragsabwicklung eingesetzten elektrischen Geräte, vornehmlich die Hard- und Software zur Datenverarbeitung oder Steuerung von Maschinen und Anlagen, in ihrer Funktionsfähigkeit nicht gestört werden.
Und eine den jeweiligen Erfordernissen entsprechende Sicherung der Daten gewährleistet ist. - Veränderungen der Versicherung zur Kenntnis gebrachten und durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder den Fragebogen/Antrag in den Versicherungsschutz einbezogenen Geschäftsbedingungen, Individualvereinbarungen, Dokumente, Frachtpapiere oder sonstiger die Haftung des Versicherungsnehmers betreffende Vereinbarungen dem Versicherer unverzüglich mitzuteilen.