Insassenunfallversicherung

InsassenunfallversicherungDie Insassenunfallversicherung als empfehlenswerter Zusatzbaustein der Lkw Versicherung bietet eine zusätzliche Absicherung der Arbeitskraft des Kraftfahrers und der Insassen. Deshalb lohnt es sich, diesen zusätzlichen Versicherungsschutz einzuschließen. Bei privat genutzten Lkw, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im „Werkverkehr“ eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge, die Sie zum Transport fremder Ware nutzen. Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.

Die Lkw- und Insassenunfallversicherung

Wie heißt es doch so schön: „Es gibt immer jemanden, der etwas billiger und schlechter machen kann“. Getreu nach diesem Motto empfehlen wir Ihnen eine Versicherung auszuwählen, die ein bestmögliches Preis-Leistungs-Verhältnis hat. Schauen Sie sich doch einfach unseren Vergleichsrechner an und Sie werden erstaunt sein, wie einfach es ist alle Fragen zu beantworten. Ein wichtiger Bestandteil kann die Insassenunfallversicherung – wenn Fahrer oder Beifahrer verletzt oder getötet werden – sein.

Was ist versichert?

InsassenunfallversicherungStößt Ihnen oder einer anderen in der Insassenunfallversicherung versicherten Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbunden Anhängers steht (z.B. Fahren, Ein und Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen die Lkw-Versicherungen unter den nachstehend genannten Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an den Gliedmaßen oder der Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Wer ist in der Insassenunfallversicherung versichert?

Mit der Insassenunfallversicherung nach dem Pauschalsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs versichert. Bei zwei und mehr berechtigten Insassen erhöht sich die Versicherungssumme um 50 % und teilt sich durch die Gesamtzahl der Insassen, unabhängig davon, ob diese zu Schaden kommen. Mit der Kfz-Unfallversicherung nach dem Platzsystem sind die jeweiligen berechtigten Insassen des Fahrzeugs mit der vereinbarten Versicherungssumme versichert. Verletzt sich der jeweilige Fahrer, erhöhen sich die vereinbarten Versicherungssummen um 100 %, wenn dieser zum Unfallzeitpunkt einziger Fahrzeuginsasse war.

Was versteht man unter berechtigten Insassen?

Berechtigte Insassen sind Personen (Fahrer und alle weiteren Insassen), die sich mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten in oder auf dem versicherten Fahrzeug befinden oder in ursächlichem Zusammenhang mit ihrer Beförderung beim Gebrauch des Fahrzeugs tätig werden.



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