Teilkaskoversicherung
Günstige Lkw Teilkaskoversicherung mittels online Versicherungsvergleich finden Sie brauchen nur alle versicherungsspezifischen Angaben in unseren Versicherungsrechner eingeben und Sie erhalten in Sekundenschnelle einen unabhängigen und kostenlosen Leistungsvergleich für die Teilkaskoversicherung. Es werden die 15 günstigsten Versicherungen nach Preis und Leistung dargestellt. Aus diesen können Sie sich dann den für Ihre Bedürfnisse besten Versicherer, mit der leistungsstärksten Teilkaskoversicherung, heraussuchen. Sollten Sie einen Vertragsabschluss wünschen, obliegt es Ihrer Entscheidung ob Sie den Antrag online stellen oder ob Sie sich mit uns in Verbindung setzen. Bei Fragen oder Problemen helfen wir Ihnen auch gerne telefonisch. Rufen Sie uns einfach unter +49 (0)3901/82953 an oder schreiben Sie uns einfach eine e-Mail. Bei privat genutzten Lkw´s, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im „Werkverkehr“ eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge die zum Transport fremder Ware genutzt werden.
Lkw Teilkaskoversicherung Rechner der SAW-Assekuranz GmbH
Wir möchten Ihnen kurz darstellen, welche Schäden über die Teilkaskoversicherung laut AKB versichert sind. Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs einschließlich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereignisse:
Brand und Explosion
Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand gelten übrigens Schmor- und Senkschäden. Explosion ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Entwendung
Versichert ist in der Teilkaskoversicherung die Entwendung, insbesondere durch Diebstahl und Raub. Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das Fahrzeug nicht zum Gebrauch im eigenen Interesse, zur Veräußerung oder unter Eigentumsvorbehalt überlassen wird. Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrauchen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt vornehmlich, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Reparateur, Hotelangestellter). Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem Nähe Verhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht (z. B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushaltsangehörige).
Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung
Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Schneelawine, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers zurückzuführen sind.
Zusammenstoß mit Tieren
Versichert ist der Zusammenstoß des sich in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Tieren. Eine Beschädigung der Lackierung ersetzt man jedoch nur, wenn sie durch ein Ereignis erfolgt, das gleichzeitig auch andere versicherungsschutzpflichtige Schäden an dem Fahrzeug verursacht hat.
Glasbruch
Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahrzeugs. Folgeschäden sind nicht versichert. Bei Bruch des Scheinwerferglases ersetzen wir auch die Leuchtmittel, wenn dies erforderlich ist.
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
Versichert sind beispielsweise Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss.
Marderbiss
Versichert sind durch Marderbiss verursachte Schäden an Lastkraftwagen im Werkverkehr bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht. Sofern man ein Aggregat (z. B. Lambdasonde) austauschen muss, weil es eine Einheit mit dem Kabel bildet und eine Trennung nicht möglich ist, ersetzen wir dieses.
Diebstahl der Fahrzeugschlüssel
Versichert ist die Entwendung der Fahrzeugschlüssel durch Einbruch-Diebstahl oder Raub.