Brems-, Betriebs- und Bruchschäden
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden sind ein äußerst ratsamer Einschluss für hochwertige und kostenintensive Lastkraftwagen. Über die Vollkaskoversicherung können Sie diese Risiken gegen einen Beitragsaufschlag versichern. Die Risikobeiträge weichen bei den einzelnen Versicherern erheblich voneinander ab. Aber auch der Deckungsumfang unterscheidet sich erheblich. Genau aus diesem Grund ist es besonders wichtig, die Leistungen der Lkw Versicherer genauestens zu vergleichen. Bei privat genutzten Lkw, Lieferwagen, Pickups oder Transportern bitten wir Sie zu beachten, dass diese immer im „Werkverkehr“ eingestuft werden. Der Güterverkehr gilt als Einstufung nur für Fahrzeuge, die zum Transport fremder Ware genutzt werden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich auch telefonisch unter +49 (0)3901/82953 während unserer Bürozeiten (Mo. – Do.: 9:00 – 18:00 Uhr und Fr.: 9:00 – 13:00 Uhr) oder per E-Mail zur Verfügung.
Bitte wählen Sie nachfolgend das passende Wagnis aus! Zum Beispiel 251 für Lkw bis 3,5 t zul. Gesamtgewicht im Werkverkehr (Transport eigener Güter)
Brems-, Betriebs- und Bruchschäden über den online Vergleich checken
Bei der Vollkaskoversicherung sollten Sie darauf achten, zusätzlich Brems-, Betriebs- und Bruchschäden zu versichern. Diese Schäden sind häufig der Grund für einen Kaskoschaden. Sollten Sie diese aber nicht zusätzlich eingeschlossen haben, gehen Sie im Schadensfall leer aus. Dies kann gerade bei hochwertigen finanzierten oder geleasten Fahrzeuge zu finanziellen Engpässen führen und die Wirtschaftlichkeit Ihres Betriebes gefährden. Verzichten Sie genau deshalb nicht auf diesen wichtigen Baustein in Ihrer Lkw-Versicherung!
Als Bremsschäden gelten insoweit Schäden, die durch das Bremsen unmittelbar am Wagen entstehen (z.B. durch plötzliches starkes Bremsen eintretende Beschädigungen des Motors, der Reifen, Sicherheitsgurte oder sonstiger technischer Teile des Fahrzeugs). Unter Betriebsschäden sind in diesem Zusammenhang alle diejenigen Schäden zu verstehen, die durch falsche Bedienung des Fahrzeugs entstehen, aber auch Bearbeitungsschäden, die schon nach dem Sprachgebrauch regelmäßig nicht als Unfälle bezeichnet werden können. Ebenfalls fallen unter die Betriebsschäden diejenigen Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß befestigte Ladung am Fahrzeug entstehen. Unter reinen Bruchschäden sind Ermüdungsbrüche (Dauerbrüche) zu verstehen, die nicht infolge eines Unfalls auftreten, sondern entweder auf Materialfehler oder auf Überbeanspruchung und natürliche Abnutzung des Fahrzeuges zurückzuführen sind.